Welchen Rauchwarnmelder soll ich kaufen bzw. was brauche ich?
Dieser kleine Leitfaden für den Rauchwarnmelderkauf beantwortet die „brennendsten“ Fragen und soll als Entscheidungshilfe dienen.
Das Wichtigste zuerst:
Sparen Sie nicht am falschen Fleck! Einen sehr guten Rauchwarnmelder (RWM) erhalten Sie schon ab ca. 20 Euro. Neben allen Symbolen wie CE-, VDS-, KRIWAN-, DIN- oder EN-Zeichen, die Sie auf den Packungen finden, tragen diese auch das
„Q-Label“ (s. Grafik rechts, in rot, schwarz oder auch grau) für „Qualitätsrauchwarnmelder“.
Diese Melder wurden freiwillig höherwertigeren Prüfungen und Tests unterzogen als sie die DIN fordert. Die fast ausnahmslos namhaften (Marken-)Hersteller dieser Melder wollen sich damit bewusst von den Billig- und Discountmarktgeräten abheben. Qualitäts-RWM bieten verbesserten Schutz gegen Eindringen von Staub, Schmutz und Insekten, sonst eine häufige Ursache von Fehlalarmen. Wegen den fest auf der Melderplatine verlöteten Langzeitbatterien sind keine lästigen Batteriewechsel über die komplette Lebensdauer von 10 Jahren erforderlich. Sie sind unempfindlich gegenüber elektromagnetischen Störungen (Trafos, Lampen, Funkgeräte und Mobiltelefone). Zudem arbeiten sie zuverlässig bei Temperaturschwankungen, u. a. beim Stoßlüften, und erkennen Brandrauch aus jeder Richtung gleich schnell und sicher. In Qualitäts-RWMn sind außerdem langlebige Bauteile verbaut, so dass alle Komponenten dieser Geräte auch mindestens 10 Jahre halten und sie sind zum Hersteller zurückverfolgbar. Hersteller-Garantieleistungen von bis zu 10 Jahren sind ebenfalls möglich. Eine aktuelle Liste aller RWM mit Q-Label finden Sie im Internet unter: www.qualitaetsrauchmelder.de.
Bei „Stiftung Warentest“ finden Sie in den Heften 01/2013, 01/2016 und 01/2018 ebenfalls hilfreiche Hinweise.
Übrigens: Alle RWM, auch die mit wechselbaren bzw. entnehmbaren Batterien sind nach 10 Jahren auszutauschen. So steht es in der DIN 14676. Der Grund liegt u. a. darin, dass die empfindlichen elektronischen Bauteile innerhalb des Geräts einem Alterungsprozess unterliegen und der Verschmutzung der Rauchkammer mit Hausstaub. Durch die jahrelange Ablagerung steigt nach dieser Zeit die Fehleranfälligkeit überproportional an.
Nun stehen weitere Überlegungen an:
Auch bei den RWMn mit Q-Logo gibt es Unterschiede. Was gibt es denn noch zu beachten?
Wichtig! Leichte Bedienbarkeit.
Wählen Sie Melder mit einem (!) großen, runden, vertieft in der Mitte angebrachten Test-/Stumm-schaltknopf oder solche, bei denen die komplette Oberfläche diese Funktion erfüllt. Nur dann ist sichergestellt, dass Sie diesen im Falle eines unerwünschten Alarms (z. B. angebranntes Essen, übergelaufene Milch, etc.) auch leicht mit einem Besenstiel o.ä. erreichen können, um ihn abzustellen. Auch die vorgeschriebenen Funktionstests sind so wesentlich einfacher durchführbar. Geeignete Modelle wären z. B. Ei Electronics Ei650(i), Pyrexx Px-I, Kidde Q2, Busch-Jaeger 6833-84, Hager TG550A, etc. Von den Geräten der Fa. Fireangel, hier ST-620-DE und ST-630-DE, raten wir wegen Problemen mit den fest verbauten Batterien (Lebensdauer z. T. <3 Jahre) explizit ab.
Tipp: RWM besitzen eine kleine Leuchtdiode (LED), die im Normalbetrieb ca. alle 30-40 Sekunden einmal kurz aufleuchtet. Für sensible Schläfer gibt es aber auch sogenannte „schlafzimmertaugliche“ Geräte. Das heißt, dass die LED nicht mehr sichtbar blinkt und deshalb nicht mehr wahrgenommen werden kann.
Wo überall müssen denn RWM angebracht werden?
Man unterscheidet zwischen Mindest-, Optimal- und Maximalschutz. Der Mindestschutz erfüllt die Forderung der Hessischen Bauordnung (HBO).
Wichtig: Länderrecht, kann von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein!
Zitat HBO § 14 Abs. 2: „In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben.“ Damit sind auch Kinderzimmer gemeint, die nur Spielzimmer sind oder auch Räume hinter denen z. B. ein „gefangener Raum“ ist, wie etwa beispielsweise ein Wohnzimmer, das man durchqueren muss um ein Büro verlassen zu können. Ebenso sind „in sonstigen Nutzungseinheiten die Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen“ Melder anzubringen.
Beim Optimalschutz werden auch alle anderen Wohnräume wie Ess- und Wohnzimmer, Dachboden, Kellerräume usw. mit RWMn ausgestattet. Ratsam, aber vom Gesetzgeber nicht gefordert. Küchen und Bäder sollten nur in Ausnahmefällen (z. B. Fluchtweg) mit RWMn ausgestattet werden, weil dort durch bestimmungsgemäßen Gebrauch ebenfalls Rauch oder Wasserdampf entstehen können und somit unerwünschte Alarme vorprogrammiert sind.
Werden zusätzlich Hitzewarnmelder für Küchen und Bäder, Gas-, Wasser oder CO-Warnmelder eingesetzt, spricht man von Maximalschutz.
Achtung: Für Dachschrägen von mehr als 20° sollte der RWM auch eine Zulassung für die Wandmontage (diese selbst ist aber nur in absoluten Ausnahmefällen zulässig!) nach DIN EN 14604:2012-02 Anhang F haben.
Was ist eine Vernetzung und brauche ich diese?
Unter Vernetzung versteht man die Verbindung von zwei oder mehr RWMn per Funk oder in aller Regel zweiadrigen Draht. Wird von einem Melder Rauch erkannt, wird der Alarm an alle mitvernetzten Geräte weitergegeben und auch diese lösen Alarm aus. Grundsätzlich müssen dabei die RWM über eine Schnittstelle für ein Funkmodul oder einen Kabelanschluss verfügen damit eine Vernetzung überhaupt möglich ist. Solch ein Melder kann aber auch als ganz normaler „Stand-Allone“-RWM verwendet werden und muss nicht zwangsläufig vernetzt werden. Der Mehrpreis eines vernetzbaren Modells eines Herstellers zu einem nicht vernetzbaren beträgt meist nur wenige Euro und lässt somit Spielraum für spätere Erweiterungen ohne das Basis-Gerät tauschen zu müssen.
Ganz wichtig: Es sollte immer nur in der gleichen Nutzungseinheit (=Wohnung) vernetzt werden. Klassische Fälle sind die „pflegebedürftige Oma“ oder auch die kleinen Kinder, die nicht selbst vor einem Feuer flüchten könn(t)en und Hilfe benötigen in einer großen oder mehrgeschossigen Wohnung bzw. einem Einfamilienhaus oder u. U. die frühzeitige Alarmierung bei z. B. einem Kellerbrand. Die Vernetzung mit Draht ist zwar kostengünstiger, aber meist nur im Neubau ohne großen Aufwand realisierbar. Bei Vernetzung über Funk, muss jeder RWM zusätzlich mit einem Funkmodul versehen werden, was die Kosten deutlich erhöht. Pro Funkmodul, das eine eigene Zehnjahresbatterie haben sollte, müssen Sie je nach Hersteller mit Kosten zwischen 40 und 70 Euro rechnen.
Darf ich meine Melder selbst anbringen? Ja, das ist erlaubt. Den Qualitäts-RWMn liegen meist sehr brauchbare Anleitungen bei, an die Sie sich nur halten müssen. Zu empfehlen ist immer die Montage mittels Schraube(n). Wenn Sie die Arbeiten an eine/n Dienstleister/in vergeben, sollten Sie darauf achten, dass nicht nur diese/r, sondern auch die/der Monteur/in vor Ort über die Qualifikation „Fachkraft für Rauchwarnmelder“ nach DIN 14676 verfügen. Zudem sollten Sie ein Einbau-Protokoll und -Zertifikat erhalten.
Hier als Download im pdf-Format: FF DI RWM- Der richtige RWM