Auswahl des Montageortes und Art der Befestigung
Für die Auswahl des optimalen Montageortes gelten folgende Kriterien:
- immer an der Zimmerdecke
- mindestens 50 cm von der Wand oder einem Unterzug oder von Einrichtungsgegenständen entfernt
- möglichst in der Mitte des Raumes
In einem Raum müssen mehrere Rauchwarnmelder installiert werden, wenn
- die zu überwachende Fläche größer als 60 m² ist,
- der Raum durch hohe Teilwände oder Möblierung unterteilt ist und dadurch die Rauchausbreitung zum Rauchwarnmelder behindert werden kann,
- die Raumdecke durch Unterzüge mit einer Höhe von mehr als 20 cm unterteilt ist und die Fläche der einzelnen Deckenfelder größer als 36 m² ist.
Rauchwarnmelder in Fluren
- In Fluren mit einer Breite von max. 3 m darf der Abstand zwischen zwei Rauchwarnmelder maximal 15 m betragen. Der Abstand des ersten Melders von der Stirnfläche (Ende des Flurs) darf maximal 7,50 m betragen.
- Flure mit einer Breite größer 3 m sind in Bezug auf Anzahl und Anordnung wie Räume zu behandeln, das heißt: ein Rauchwarnmelder pro 60 m² Überwachungsfläche.
Kleine Räume und Flure
- In Räumen und Fluren mit einer Breite von weniger als 1,00 m Breite wird der Rauchwarnmelder mittig angeordnet. Der Abstand zur Wand von mindesten 0,50 m kann in diesem Fall nicht eingehalten werden.
- Der Abstand von 7,50 m zur Stirnwand und 15,00 m zwischen zwei Rauchwarnmeldern bei langen Fluren gilt auch in Fluren mit einer Breite < 1,00 m.
- Bei Fluren mit einer Fläche von weniger als 6 m² kann der Rauchwarnmelder ersatzweise an der Wand (s. Wandmontage) befestigt werden, wenn andernfalls mit einer erhöhten Anzahl an Täuschungsalarmen zu rechnen ist.
Rauchwarnmelder in zuggefährdeter Umgebung
- Rauchwarnmelder dürfen nicht in stark zuggefährdeter Umgebung (zum Beispiel in der Nähe von Klima- oder Lüftungsauslässen) installiert werden, weil die Luftbewegung dafür sorgen könnte, dass der Rauch den Rauchwarnmelder nicht erreicht.
- In zwangsbelüfteten Räumen müssen perforierte Decken, die der Belüftung dienen, im Radius von 0,50 m um den Melder geschlossen sein.
- Achtung: Bei der Auswahl des Montageortes muss darauf geachtet werden, dass eine Lüftung oder Klimaanlage zum Zeitpunkt der Montage eventuell ausgeschaltet sein könnte.
Räume mit schrägen Decken
- Für schräge Decken mit einer Neigung von weniger als 20° gelten die gleichen Regeln wie für waagerechte Decken.
- In Räumen mit Deckenneigungen > 20° zur Horizontalen können sich in der Deckenspitze Wärmepolster bilden, die den Rauchzutritt zum Rauchwarnmelder behindern. Daher sind in diesen Räumen die Rauchwarnmelder mindestens 0,5 m und höchstens 1 m von der Deckenspitze entfernt zu montieren.
Bei Räumen mit anteiligen Dachschrägen und einem Teil waagrechter Decke gilt:
- Ist der waagrechte Anteil kleiner als 1,00 m, wird von der Bildung eines Luftpolsters ausgegangen. Der Montageort ist wie bei einer schrägen Decke ohne waagrechten Anteil zu wählen.
- Ist der waagrechte Anteil größer als 1,00 m, ist der Melder mittig an der horizontalen Decke zu montieren.
Wandmontage
- Wenn eine Montage an der Decke auf Grund einer zu geringen Festigkeit nicht möglich ist, kann der Rauchwarnmelder in Ausnahmefällen seitlich an der längeren Wand befestigt werden. Das ist z. B. bei einer Textildecke der Fall.
- Die Wandmontage ist eventuell auch bei kleinen Räumen (weniger als 6 m² Fläche) und bei Küchen, die als Rettungswege dienen, sinnvoll, um Täuschungsalarme zu minimieren
- Achtung: Die Montage an der Wand führt unter Umständen dazu, dass der Rauch den Melder später erreicht als bei einer Deckenmontage. Es muss abgewogen werden, ob mit alternativen Befestigungsmöglichkeiten die maximale Sicherheit durch frühzeitiges Auslösen des Alarms im Brandfall erreicht werden kann.
- Folgende Voraussetzungen müssen in allen Fällen gegeben sein:
- Der eingesetzte Rauchwarnmelder muss über einen Eignungsnachweis gem. DIN EN 14604:2009-02, Anhang F für die Wandmontage verfügen.
- Die Montage erfolgt vorzugsweise im mittleren Drittel der längeren Wand im Bereich von 0,30 m bis 0,50 m unterhalb der Decke.
- Die Wandfläche oberhalb und etwa 1,00 m unterhalb des Rauchwarnmelders sollte im Bereich von 0,50 m um den Rauchwarnmelder frei von Einrichtungsgegenständen sein.
Grundsätzlich gilt immer:
Der Montageort muss so gewählt werden, dass der bei einem Brand entstehende Rauch so früh wie möglich den Melder erreicht.
Befestigung von Rauchwarnmeldern
Die DIN 14676 schreibt hinsichtlich der Befestigung von Rauchwarnmeldern an der Decke vor:
- Rauchwarnmelder sind dauerhaft an der Decke zu befestigen.
- Dabei ist die Festigkeit des Montageuntergrundes zu berücksichtigen.
- Die Montageanleitung des Herstellers ist zu beachten.
Üblicherweise besteht der Rauchwarnmelder aus einem Sockel, der fest an der Decke befestigt wird, und dem Rauchwarnmelder selbst.
Befestigung mit Schrauben
Die klassische Methode und erste Wahl. Grundsätzlich bietet sich bei fast allen Untergründen die Befestigung des Sockels mittels ein oder zwei Schrauben an. Diese Befestigungsart ist bei allen Rauchwarnmeldern zur Montage vorgesehen und bietet eine sichere und dauerhafte Befestigung. Schrauben und Dübel gehören zwar zum Lieferumfang, müssen manchmal aber durch selbst zu beschaffende Spezialdübel ersetzt werden.
Klebemontage
Einige Rauchwarnmelder-Hersteller lassen die Montage mittels Klebebefestigung zu. Hierzu wird ein “Klebepad” verwendet. Voraussetzung für eine Klebemontage ist ein geeigneter Untergrund. Raue oder verschmutzte Untergründe, Tapeten oder Farbeschichten sind in der Regel ungeeignet.
- Das verwendete Klebepad muss vom Hersteller des Rauchwarnmelders explizit für die Montage zugelassen sein (kein Teppichklebeband o. ä.).
- Die Eignung des Montagegrundes muss vom Monteur sichergestellt werden und liegt in dessen Verantwortung.
- Im Zweifel ist eine Montage mittels Schrauben immer vorzuziehen.
Die Klebemontage hat den Vorteil, dass keine Bohrungen erforderlich sind. Damit ist der Zeitaufwand für die Montage in der Regel geringer. Nachteile einer Klebemontage:
- Bei ungeeignetem Untergrund fällt das Gerät nach dem Einsetzen in den angeklebten Sockel entweder gleich oder nach einiger Zeit herunter und ist dann in der Regel defekt. Ein so entstandener Schaden am Gerät und ggf. am Fußboden oder an Einrichtungsgegenständen ist von der Gewährleistung des Herstellers nicht gedeckt.
Bei Renovierungsarbeiten an der Decke muss der Melder eventuell einschließlich Sockel abgenommen und später wieder angebracht werden. Bei einer Schraubmontage ist dies durch die Person, die die Renovierung durchführt, ähnlich der Demontage von Deckenlampen usw. meist ohne Spezialwerkzeug möglich. Bei einer Klebemontage muss das Klebepad aufwändig entfernt, die Klebestelle “restauriert” und in jedem Fall nach der Renovierung wieder ein neues angebracht werden.
Hier als Download im pdf-Format: FF DI RWM Auswahl des Montageortes und FF DI RWM Befestigung