Wer um Mitternacht das neue Jahr mit Raketen und Böllern begrüßen möchte, muss bereits seit drei Jahren vorsichtiger sein als bisher. Das gilt besonders in den malerischen Fachwerkkulissen der Altstädte, so auch in Dieburg. Wer in der Nähe von Fachwerkhäusern wohnt, sollte beim Thema Feuerwerk genau hinhören.
Der Grund ist die Verschärfung des Paragrafen 23 der Sprengstoff-Verordnung. Der Bund hat darin ausdrücklich das Abbrennen von Feuerwerk in „unmittelbarer Nähe von Reet- und Fachwerkhäusern” verboten. Bislang galt das Verbot von Feuerwerk lediglich nur für die „unmittelbare Nähe” von Krankenhäusern oder Altersheimen. Unter „unmittelbarerer Nähe“ versteht man im Falle von Fachwerkhäusern 8 Meter. Somit ist hiervon die gesamte Dieburger Altstadt betroffen. Eine Ausnahme stellt der Marktplatz dar. Hier kann man in sicherem Abstand zur Bebauung gemeinsam mit anderen das neue Jahr begrüßen. Wer dennoch seine explosive Begrüßung des neuen Jahres ausgerechnet unweit eines Fachwerkhauses feiert, dem können Bußgelder drohen. Man wird wie üblich ein Auge auf die Feierenden haben.
„Verantwortungsbewusstsein und Rücksichtnahme sollten Wesenszüge aller Feierfreudigen sein”, so Christiane Preiß vom städtischen Ordnungsamt. Es gelte, darauf zu achten, dass man weder sich selbst noch andere gefährde. Das Feuerverbot gilt auch für die sogenannten chinesischen Himmelslaternen. Solche Laternen sind mittlerweile in der gesamten Bundesrepublik verboten.
Quelle: www.dieburg.de